Allgemein: Obwohl Quad’s und ATV’s ursprünglich für den Gebrauch im Gelände entwickelt wurden, hat sich in Deutschland und grossen Teilen Europas die Strassenzulassung durchgesetzt. Natürlich müssen für diese Zulassung eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllt sein. In Deutschland wird das meiste dazu in der StVZO (Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelt. Seit einiger Zeit werden Quad’s und ATV’s teilweise mit COC-Papieren (Certificate of Authenticy) geliefert, die eine Zulassung ohne Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich machen. Mittlerweile bietet der Handel je nach Modell zulassungsfertige und umgerüstete Fahrzeuge an. In der Art der Zulassung gibt es allerdings grosse Unterschiede. Eine Zulassung als “PKW offen” erfolgt nicht mehr. Heute werden die meisten Quad’s und ATV’s als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) oder als Zugmaschine bzw. Ackerschlepper zugelassen. Nachteil der “VKP-Zulassung” ist die gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Fahrzeuge auf höchstens 15 kW. Diese Massnahme stammt noch aus den Anfangszeiten der Quads in Deutschland und ist auf das eher zurückhaltende Vertrauen der amtlichen Prüfer in die teilweise veraltete und einfache Technik zurückzuführen. Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist die Zugmaschine. Der Vorteil dabei: Keine Leistungsbeschränkung. Die früher geltende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 62 km/h ist mittlerweile hinfällig. Der Nachteil der Zugmaschinenzulassung besteht im höheren Aufwand des Umbaus. Benötigt wird unter anderem eine Anhängerkupplung und ein Rückwärtsgang, der leider nicht bei allen Modellen selbstverständlich ist. Die Art der Zulassung für Quad und ATV ist aber weiterhin in der Diskussion und Änderungen können jederzeit eintreten. Als Grundlage und Orientierungshilfe können folgende amtliche Merkblätter gelten: Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (VkBl. 03/2005 S. 26), PDF-Datei (746 kB): Infoblatt zur Quadzulassung, Stadtverwaltung Jena, PDF-Datei (17 kB): 
Übersicht der Zulassungsformen und deren Anforderungen (Auszug):
|